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Mrz
2015
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Warum sagen das nur die Österreicher? (Teil 2)

„Ja, der Text stimmt so, aber mach’ vielleicht, dass er ein bisschen… ich weiß nicht… komplizierter klingt!“ So lautete einmal der Wunsch meines Auftraggebers. Und tatsächlich wird das doch oft so empfunden: Ein (deutscher) Text ist dann richtig super, wenn er ein bisschen gespreizt daherkommt – mit ein paar bewusst gestreuten Fremdwörtern und anderen Ausdrücken, die wir in unserem normalen Leben niemals verwenden würden. Zumindest besteht diese Ansicht trotz vieler modernerer Zugänge zur Sprache teilweise immer noch. Nicht nur aber bestimmt auch in Österreich.

Warum wir so gerne kompliziert klingen? Vielleicht deshalb, weil wir annehmen, dass komplizierte Texte ganz besonders kluge Texte sind. Schließlich können sie ja auch nur ganz kluge Menschen verstehen. Und damit müssen wir als Verfasser ja wiederum – richtig! – extrem klug sein. Man könnte es aber auch so sehen: Wenn kein Mensch versteht, was wir da schreiben, oder zumindest nicht ohne große Anstrengung, dann sind wir vielleicht einfach nicht sprachgewandt genug, um Dinge einfach und verständlich auszudrücken. Oder wir können uns nicht genug in unsere Leser hineinversetzen und erahnen gar nicht, wie unsere Botschaften bei ihnen ankommen. Oder aber wir finden das einfach total geil, wenn’s sonst niemand kapiert.

Ein bisschen typisch ist dieses “Sich-durch-Sprache-Abheben” doch sowieso für die deutsche (Sprach-) Kultur. Behaupte ich zumindest. Und vielleicht noch ein bisschen mehr für die österreichische. Das hingegen ist nicht unbedingt eine bloße Behauptung.

Amts-Österreichisch und Geschäfts-Österreichisch

Dass die Österreicher noch ein bisschen komplizierter sind, trifft Wissenschaftlern zufolge auf einen Bereich der Sprache bestimmt zu: die Rechts- und Verwaltungssprache – das Amtsdeutsch. Das ist zwar ohnehin schon schwer verdaulich und alles andere als leser- oder hörerfreundlich. Doch die österreichische Variante übertrifft ihr deutsches Pendant sogar noch – mit längeren Sätzen, komplizierterem Satzbau, noch mehr unpersönlichen Passivkonstruktionen und natürlich mit jeder Menge Latein (1). Ein Grund dafür: Während das deutsche Gesetzbuch kurz vor 1900 neu enstand und viele der lateinischen Begriffe eingedeutscht und vereinfacht wurden, besteht das österreichische AGB seit 1811 und geht in großen Teilen auf die Habsburger Monarchie zurück. Zu finden ist vieles davon bis heute auch in unserer Geschäftssprache.

So urgieren wir zum Beispiel immer noch gerne, wenn wir in einer Sache ein bisschen drängen oder Druck machen wollen. Wir halten einen Lebenslauf oder andere Informationen in Evidenz, anstatt sie einfach aufzubewahren, damit wir sie hervorholen können, sollte es in dem Fall – pardon – in der Causa! eine neue Entwicklung geben.

Doch nicht nur die lateinischen Begriffe sind typisch österreichisch, da gibt es auch einige deutsche Perlen, die nur bei uns zu finden sind. Die Einlaufstelle ist beispielsweise nicht am Körper zu suchen, sondern beschreibt eine Posteingangs- oder einfach eine Annahmestelle. Die österreichischen Tage des Postenlaufes könnten auch sehr simpel als “Zustellungszeit” ausgedrückt werden. Den Parteienverkehr gibt es ebenfalls nur in Österreich. Überall anders wird ganz einfach von “Amtsstunden” gesprochen, oder noch ein wenig profaner: von “Öffnungszeiten”.

Solche gespreizten Begriffe werden doch eh nicht mehr verwendet? Nun, folgendes Beispiel beweist das Gegenteil:

„Da die Tage des Postenlaufes bei postalischer Übermittlung nicht in die Frist eingerechnet werden ist es noch ausreichend, wenn das Verzeichnis zur Geltendmachung der jeweiligen Prämie spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist bei der Post aufgegeben wird.” (2)

Man könnte es ja auch so sagen:

„Schicken Sie Ihre Unterlagen per Post? Dann können Sie diese bis zum letzten Tag der Einreichfrist aufgeben. Denn die Zustellungszeit wird nicht in die Frist eingerechnet.”

Wäre aber eben recht gewöhnlich.

Die Titel-Geschichte

Unser österreichischer Hang zur Formalität und dem Geschwollenen zeigt sich schließlich in einer weiteren, oft (zu Recht) verspotteten Eigenart: in unserer Liebe zu Titeln. Etwa 900 davon existieren bis heute in Österreich. Da sind der Magister, der “Inschenea” (Ingenieur), der Doktor oder sogar der Hofrat nur der lächerliche Einstieg in einen ganzen Titel-Wahnsinn, den niemand so ganz durchblickt und für den es im Grunde auch keine rechtliche Grundlage gibt. Wir brauchen sie aber, sind sie doch in unserer Welt der offizielle Beweis dafür, dass wir jemand sind. Deshalb darf dieser Teil der Identität auch auf keiner Visitenkarte, in keiner Email-Signatur und oft nicht einmal auf dem Klingelschild der eigenen Wohnungstür fehlen. Außerhalb Österreichs undenkbar. Und außerhalb Österreichs natürlich auch unverstanden.

Woher kommt aber die Sache mit den Titeln? Die Suche nach Antwort führt ein weiteres Mal zur Monarchie. Denn da wurde mit unterschiedlichen Titeln für Beamte aller Art nur so um sich geschmissen. Oft unter dem Motto: „Wenn schon kein angemessenes Gehalt, dann zumindest ein angemessenes Ansehen.“ Und manche meinen, daran hätte sich bis heute nur bedingt etwas geändert.

Wir können also, wie schon bei unserem ersten Teil zum Thema „Warum sagen das nur die Österreicher?“, alles ganz getrost auf eine simple, wenn auch natürlich undifferenzierte Antwort herunterbrechen: Die Monarchie ist schuld.

Hochachtungsvoll,

Frau Magistra Nicola Stefan

 

 

Zusätzliche (zu den hier genannten) Quellen:
(1) Wiesinger, Peter: Das österreichische Deutsch in Gegenwart und Geschichte, 3. aktualisierte und neuerlich erweiterte Auflage, Wien, 2014.
(2) wko.at (Sorry, WKO! Ich weiß, dass die Wirtschaftskammer in vielen Bereichen sehr erfolgreich auf Verständlichkeit ihrer Kommunikation setzt. Das Beispiel war nur zu gut…)
(3) diepresse.com: “Heimat bist du großer Titel”
(4) derstandard.at: “Österreich, Land der Titel” 
 
Bildquelle: 
Wikimedia Commons

 

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5 Responses

  1. Erika Berger

    Ja, die Titel ! Ich hab dazu zwei Erinnerungen.
    Mit ungefähr 23 Jahren hab ich mir als junge Lehrerin eine Wohnung in Krems genommen. Die anderen Mieter haben mich halt als “junges Mensch” behandelt. Und weil mich die SchülerInnen mit “Frau Professor” angesprochen haben, hab ich dann halt das “Prof.” zu meinem Namen am Türschild gefügt. Und – siehe da – plötzlich waren alle freundlich zu mir.
    Als ich in der Schule angefangen habe, erlebte ich folgende Szene:
    Der Schulwart weiter oben auf der Eingangstreppe, eine Mutter weiter unten. Die Mutter spricht ihn an: “Sind Sie der Schulwart ?” Er dreht sich indigniert (!) um und antwortet: OBERschulwart, wenn ich bitten darf !”

  2. Erika Berger

    hab mir den Spaß gemacht:
    § 1. (1) Eine Strafe oder eine vorbeugende Maßnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die unter eine ausdrückliche gesetzliche Strafdrohung fällt und schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war.

    (2) Eine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe darf nicht verhängt werden. Eine vorbeugende Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn zur Zeit der Begehung diese vorbeugende Maßnahme oder eine der Art nach vergleichbare Strafe oder vorbeugende Maßnahme vorgesehen war. Durch die Anordnung einer bloß der Art nach vergleichbaren vorbeugenden Maßnahme darf der Täter keiner ungünstigeren Behandlung unterworfen werden, als sie nach dem zur Zeit der Tat geltenden Gesetz zulässig war.

    Begehung durch Unterlassung

    § 2. Bedroht das Gesetz die Herbeiführung eines Erfolges mit Strafe, so ist auch strafbar, wer es unterläßt, ihn abzuwenden, obwohl er zufolge einer ihn im besonderen treffenden Verpflichtung durch die Rechtsordnung dazu verhalten ist und die Unterlassung der Erfolgsabwendung einer Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes durch ein Tun gleichzuhalten ist.

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